Was tun bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindungsangebot? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht beantworte ich hier die häufigsten Fragen, die mir in meiner Beratungspraxis begegnen.
1. Kündigung & Kündigungsschutz
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen; mündliche Kündigungen sind unwirksam. Entscheidend ist, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt (in der Regel nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und ab einer bestimmten Betriebsgröße). Typische Kündigungsgründe sind verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Arbeitnehmer können sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren, haben dafür aber nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Besonderen Kündigungsschutz genießen etwa Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte in Elternzeit.
2. Aufhebungs- & Abwicklungsverträge
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ermöglicht häufig einen früheren Austritt als bei einer ordentlichen Kündigung, insbesondere dann, wenn Sie als angestellter Mitarbeiter nicht bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist im Unternehmen bleiben möchten. Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben, insbesondere eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit auslösen. Wichtig zu regelende Punkte im Aufhebungsvertrag sind unter anderem Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Bonuszahlungen und Zeugnis. Ein Abwicklungsvertrag wird häufig nach einer Kündigung geschlossen und regelt, wie das Arbeitsverhältnis „sauber“ abgewickelt wird (z.B. Abfindung, Klageverzicht). Unterschreiben Sie nie vorschnell – lassen Sie Inhalt, Formulierungen und Folgen rechtlich von mir überprüfen.
3. Abfindungs- & Vergleichsverhandlungen
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, häufig wird sie aber im Rahmen von Verhandlungen erzielt. Höhe und Erfolgschancen hängen unter anderem von der Wirksamkeit der Kündigung, der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt und der Verhandlungsposition ab. Eine Abfindung ist häufig Bestandteil eines gerichtlichen Vergleichs: Der Arbeitgeber „kauft“ damit gewissermaßen den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers ab, damit der Rechtsstreit einvernehmlich beendet und die Kündigung nicht weiter gerichtlich überprüft wird. Ich übernehme für Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
4. Arbeitsverträge, Befristung & Teilzeit
Arbeitsverträge sollten alle wesentlichen Punkte klar regeln: Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Vergütung, Überstunden, Urlaub und Nebenbeschäftigungen. Befristete Verträge unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben; je nach Art der Befristung (mit oder ohne Sachgrund) sind Anzahl und Dauer von Verlängerungen begrenzt. Fehler bei der Befristung können dazu führen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Auch haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) und teilweise auch auf Rückkehr in Vollzeit. Lassen Sie Vertragsänderungen und neue Klauseln bei mir prüfen, bevor Sie unterschreiben.
5. Lohn, Gehalt & variable Vergütung
Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, dass Lohn und Gehalt pünktlich und vollständig gezahlt werden; bei Rückständen kommen auch Verzugszinsen in Betracht. Neben dem Grundgehalt sind oft variable Bestandteile wie Boni, Provisionen oder Prämien vereinbart, deren Voraussetzungen klar im Vertrag oder in Zielvereinbarungen geregelt sein sollten. Bei Kürzungen, Nichtzahlung oder zurückgeforderten Boni lohnt sich eine rechtliche Überprüfung der Klauseln.
6. Urlaub, Krankheit, Mutterschutz & Elternzeit
Jeder Arbeitnehmer hat kalenderjährlich mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) , häufig sehen Arbeitsverträge darüber hinausgehende Urlaubstage vor. Nicht genommener Urlaub – insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ist in Geld abzugelten. Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu 6 Wochen. Schwangere Arbeitnehmerinnen sind besonders geschützt: Es gelten spezielle Beschäftigungsverbote, ein erweiterter Kündigungsschutz sowie Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt. Die Elternzeit ermöglicht es beiden Elternteilen, ihre Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise zu unterbrechen; eine Tätigkeit in Teilzeit während der Elternzeit ist in vielen Fällen möglich.

